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Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 5.5.2011 Drucken

Tagesordnung:

1. Bericht und Entlastung des alten Vorstandes

Frieder Aumann stellte anhand der (den Mitgliedern am 16. April 2011 zugegangenen) Rechnungslegung für die Jahre 2009 und 2010 den anwesenden Mitgliedern die Entscheidungen und Schwerpunkte der Ausgabenpolitik des Vorstandes dar. Der Antrag auf Entlastung des alten Vorstandes wurde einstimmig angenommen.

2. Neuwahl des 7-köpfigen Vorstandes

Folgende Mitglieder erklärten, für den neuen Vorstand zu kandidieren:
1. Ralf Koch (Finanzen) 2. Silke Hambrock 3. Burkhard Klages 4. Helga Lowin 5. Maida Pech 5. Maike Vormelker 7. Swantje Sagcob
Diese 7 Mitglieder wurden per Handaufheben zu den neuen Vorstandsmitgliedern gewählt. Das Amt der Rechnungsprüfer übernehmen Petra Morisse und Peter Traube.

3. Planung weiterer Aktivitäten

Der Antrag von Frau Bialucha, den Schlagzeugkeller zu renovieren und dabei die Kosten in Höhe von 500 Euro (350 Euro für Teppich, 100 Euro für Farbe, 50 Euro Malerausrüstung) von unserem Verein finanzieren zu lassen, wurde einstimmig angenommen. Herr Smidt klärt mit der Stadt, ob die beantragte Musikanlage (200 €) durch die Stadt übernommen werden kann. Eine Adressenliste mit e-Mail-Register wurde für alle neuen Vorstandsmitglieder ausgefüllt. Der neue Vorstand trifft sich Anfang Juni, um die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes festzulegen.

Protokoll: Frieder Aumann

 
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Wer den Eltern- und Förderverein der HLS unterstützen möchte, kann dies natürlich gerne jederzeit mit einer Mitgliedschaft oder einer Spende.

Das entsprechende Formular finden Sie jetzt hier zum Download

Sie können den ausgefüllten Antrag im Sekretariat der Schule abgeben oder per Post schicken.

Der Förderverein hat in der Schulverwaltung ein eigenes Postfach.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. März 2012 um 23:57 Uhr
 
Neuer Satzungsentwurf Drucken

Im Folgenden ist der neue Entwurf der Vereinssatzung zu lesen, über den auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 5. März abgestimmt werden soll:

§ 1 Name und Sitz des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen:
„Eltern- und Förderverein der Helene-Lange-Schule Oldenburg“.
(2) Der Vereinssitz ist Oldenburg.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein unterstützt die Helene-Lange-Schule bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit.
Er tut dies z.B. durch:
a) Beratung und Unterstützung des Schulträgers und der Schule bei der Entwicklung
der pädagogischen Konzeption und in schulorganisatorischen Fragen
b) Förderung wissenschaftlicher, kultureller und sportlicher Veranstaltungen
c) Förderung von Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung der Helene-Lange-
Schule Oldenburg
d) Förderung von Schülergruppen
e) Unterstützung der Elternarbeit
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der §§ 51 – 68 Abgabenordnung AO in der jeweils gültigen Fassung, er verfolgt
keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede Person werden, die den Vereinszweck unterstützt.
(2) Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich zu stellen. Die Mitgliedschaft beginnt durch
Aufnahme durch den Vorstand.
Bei Ablehnung entscheidet auf Einspruch des Bewerbers die Mitgliederversammlung.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Streichung von der
Mitgliederliste.
(4) Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung erfolgen. Entrichtete Beiträge
werden nicht erstattet.
(5) Der Ausschluss kann wegen Verstoßes gegen die Ziele des Vereins oder aus
einem anderen wichtigen Grund erfolgen. Über den Ausschluss entscheidet der
Vorstand nach Anhörung des Mitgliedes. Die betreffende Person kann gegen diese
Entscheidung innerhalb eines Monates Einspruch einlegen. Über den Einspruch
entscheidet die Mitgliederversammlung.
(6) Die Streichung von der Mitgliederliste erfolgt, wenn der Einzug des Mitgliedsbeitrages
erfolglos geblieben ist und das Mitglied der Zahlung des Mitgliedsbeitrages
nach Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. Das Mitglied
wird von der Streichung aus der Mitgliederliste schriftlich in Kenntnis gesetzt, bei
Nichtzustellbarkeit gilt die Mitteilung als bekanntgegeben. Die betreffende Person
Eltern- und Förderverein der Helene-Lange-Schule Oldenburg
kann gegen die Streichung innerhalb eines Monates Einspruch einlegen. Über den
Einspruch entscheidet der Vorstand.
§ 4 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 5 Mitgliederversammlung (MV )
(1) Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Vereinsmitgliedern.
(2) Die Mitgliederversammlung tritt regelmäßig einmal im Jahr in der Zeit vom 1. Februar
bis 30. April zusammen.
(3) Darüber hinaus tritt die Mitgliederversammlung auf Beschluss des Vorstandes
oder auf Antrag eines Viertels der Mitglieder zusammen.
(4) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und zwei Rechnungsprüfer/innen.
Der Vorstand und die Rechnungsprüfer werden jeweils für die Dauer von 2 Jahren
gewählt.
Eine Abwahl, Nachwahl und Neuwahl von Mitgliedern des Vorstandes und der
Rechnungsprüfer ist jederzeit möglich, wenn dies in der Einladung zur MV auf der
Tagesordnung angekündigt ist.
(5) Die MV nimmt den Bericht des Vorstandes und der Rechnungsprüfer entgegen
und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes. Die MV fasst Beschlüsse
über die Arbeit des Vereins.
(6) Satzungsänderungen sind nur mit einer 3/4 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder
möglich, wenn dies in der Einladung zur MV auf der Tagesordnung angekündigt
ist.
(7) Die MV ist mit einer Frist von mindestens 10 Tagen schriftlich einzuladen. In der
Einladung ist Ort, Datum und Beginn der Versammlung sowie die Tagesordnung
bekanntzugeben. Die MV ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen
ist. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen.
§ 6 Vorstand
(1) Dem Vorstand gehören 7 Mitglieder an, die aus ihrer Mitte einen 3-köpfigen Sprecherrat
und einen Kassenwart wählen.
(2) Dem Vorstand obliegt die satzungsgemäße Verwendung der Mittel, die Vorbereitung
und Durchführung der Mitgliederversammlungen, die Ausführung der Beschlüsse
der Mitgliederversammlungen und die Vertretung des Vereins nach außen.
(3) Der Vorstand tagt nach Bedarf und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
der anwesenden Mitglieder.
(4) Der Vorstand legt über die Verwendung der Mittel jährlich gegenüber der Mitgliederversammlung
Rechenschaft ab.
(5) Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Tatsächlich
entstandene Ausgaben werden ihnen erstattet.
(6) Der Kassenwart führt Buch über Einnahmen und Ausgaben sowie die Mitgliederliste.
Er wickelt die finanziellen Geschäfte nach Beschlusslage von MV und Vorstand
ab.
§ 7 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 8 Beiträge und Spenden
Der Verein erwirbt die zur Erreichung seiner Ziele und zur Erfüllung seiner Aufgaben
notwendigen Mittel durch Beiträge, Spenden und Zuwendungen aller Art.
Jedes Mitglied des Vereins verpflichtet sich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages durch
Bankeinzug und erteilt hierzu eine Einzugsermächtigung.
Die Höhe des Beitrages und die Zahlungsweise werden durch die Mitgliederversammlung
festgelegt. Der Beitrag wird je nach Höhe jährlich oder halbjährlich im Voraus eingezogen.
§ 9 Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfer/innen prüfen die Jahresabrechnungen, fertigen ein schriftliches
Protokoll und berichten darüber in der Mitgliederversammlung.
§ 10 Finanzrahmen
(1) Anschaffungen dürfen nur aus dem Vereinsvermögen erfolgen.
(2) Vertragliche Verpflichtung dürfen nur im Rahmen des Vereinsvermögens eingegangen
werden.
§ 11 Haftung
Die Haftung des Vereins gegenüber Dritten wird auf das Vereinsvermögen beschränkt.
§ 12 Sonstiges
(1) Ausgaben, die nicht dem Zweck des Vereins dienen, sind nicht zulässig.
(2) Soweit zulässig sind anstelle der Regelungen der §§ 705ff BGB die Regelungen
der §§ 21ff BGB entsprechend anzuwenden.
§ 13 Auflösung
(1) Die Vereinsauflösung ist nur mit einer 3/4 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder
möglich, wenn dies in der Einladung zur MV auf der Tagesordnung angekündigt
ist.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt
das Vermögen an die „Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule“ LV Niedersachsen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 08. Februar 2012 um 22:35 Uhr
 
Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden Drucken

Hier finden Sie für Spenden an den Eltern- und Förderverein der HLS einen vereinfachten Zuwendungsnachweis als PDF zum Downloaden und Ausdrucken.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 19. September 2011 um 21:57 Uhr
 


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