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Aus dem Unterricht

Es ist normal, verschieden zu sein

Alltag an der Helene-Lange-Schule

Die Helene-Lange-Schule ist eine Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, die von rund 1000 Schülerinnen und Schülern besucht wird und an der etwa 100 Lehrkräfte tätig sind. An unserer Schule wurde die erste Integrationsklasse im Schuljahr 2000/2001 eingerichtet und es bestehen seitdem vielfältige Erfahrungen mit integrativen und seit 2013/2014 inklusiven Klassen.

Die Heterogenität aller Schülerinnen und Schüler wird als Chance und Bereicherung angesehen und innerhalb der Unterrichtsorganisation haben sich alle Beteiligten auf die Unterschiedlichkeit ihrer Schülerschaft im Schulleben und im Unterricht eingestellt. Es wird die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler genutzt und es herrscht folgender Grundsatz: „Es ist normal, verschieden zu sein“.

An der Helene-Lange-Schule arbeiten derzeit sieben Förderschullehrkräfte sowie ein Pädagogischer Mitarbeiter und eine Pädagogische Mitarbeiterin in unterrichtsbegleitender Funktion in den inklusiven Klassen. Außerdem wurde ein Kooperationsvertrag zwischen Schule, Sozialamt und einem Leistungsträger für die Schulbegleitung abgeschlossen und  ein Budget dieser Stunden vereinbart. Im Schuljahr 2013/2014 wurde unsere Schule räumlich und sächlich als eine von vier Schulen des Sekundarbereiches I in Oldenburg besonders ausgestattet.

In den Klassen 5 - 10 werden in ein bis zwei Klassen pro Jahrgang Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zielgleich sowie zieldifferent unterrichtet. Während die Klassenstärke im Regelfall 30 Schülerinnen und Schüler umfasst, setzen sich die Klassen, in denen diese Kinder beschult werden, aus 23 – 25 Schülerinnen und Schüler zusammen. Dies ist darin begründet, dass die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung „doppelt“ gezählt werden. Auch für die kommenden Schuljahre gehen wir davon aus, dass wir mindestens eine inklusive Klasse pro Jahrgang einrichten werden.

An der Helene-Lange-Schule werden die Schülerinnen und Schüler per Losverfahren aufgenommen, da wir in jedem Jahr etwa doppelt so viele Anmeldungen wie Plätze haben. Die „Lostöpfe“ werden nach den Notensummen in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht gebildet. Die Schullaufbahnempfehlung spielt dabei keine Rolle.

Es gab ursprünglich die „Lostöpfe“ der Leistungsgruppen I, II und III. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass auch die Bewerbungen der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung deutlich höher, als die der zu vergebenen Schulplätze sind. Somit haben wir uns entschieden einen vierten „Lostopf“  einzurichten, so dass neben den drei oben genannten Leistungsgruppen auch im Bereich der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung  die Plätze ausgelost werden.  Die anderen „Lostöpfe“ werden damit anteilig verringert, damit ein repräsentativer Querschnitt eines  jeweiligen Einschulungsjahrganges in der Stadt Oldenburg entsteht.  Auf diese Art und Weise gewährleisten wir faire Bedingungen in der Schulplatzvergabe, als auch eine ausgeglichene Heterogenität in den Klassenverbänden.

Im folgenden Beitrag werden wir darstellen, wie wir in den inklusiven Klassen arbeiten. Dabei wird ein Schwerpunkt darauf liegen, den personellen Einsatz in multiprofessionellen Teams zu beschreiben und die Budgetierung der Schulbegleiter- und Schulbegleiterinnen – Stunden vorzustellen.

Ein weiterer Schwerpunkt wird darin bestehen, vorzustellen, wie Unterricht im Team unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kerncurricula und Rahmenrichtlinien einzelner Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Binnendifferenzierung sowie auch äußerer Differenzierungsformen stattfinden kann und muss.

Personelle Ressourcen an der Helene-Lange-Schule

Die Förderschullehrerinnen und -lehrer

Wie bereits erwähnt, arbeiten sieben Förderschullehrkräfte an unserer Schule. Alle Lehrkräfte sind mit „Kind-gebundenen-Stunden“ von den Förderschulen „Schule am Bürgerbusch“, „Schule an der Kleiststraße“,  und der „Schule am Borchersweg“ an die HLS abgeordnet. Die Förderschullehrkräfte sind schwerpunktmäßig einzelnen Jahrgängen zugeordnet, arbeiten aber auch jahrgangsübergreifend. Durch eine Bündelung von zieldifferent zu beschulenden Schülerinnen und Schülern in einzelnen Klassen, sind diese inklusiven Klassen zwischen 16 und 22 Stunden wöchentlich durch eine Förderschullehrkraft versorgt. Bei 38 Unterrichtsstunden pro Woche erschien uns diese Schwerpunktsetzung sinnvoll für die beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrkräfte. Dieser gebündelte Einsatz hat zur Folge, dass die Förderschullehrkräfte die Möglichkeit haben, nicht nur die sogenannten „Hauptfächer“ abzudecken, sondern auch für weitere Fächer differenziertes Lehrmaterial zu erstellen und individuell angepassten Unterricht zu gestalten.  Zum überwiegenden Teil unterrichten die Förderschullehrkräfte im Tandem mit den Regelschullehrkräften, so dass Teamteaching an der Helene-Lange-Schule zum alltäglichen Bild gehört. Konkret bedeutet dies, dass sich beide Lehrkräfte oftmals in der Unterrichtsführung abwechseln. Dieser Wechsel erfolgt sowohl in einzelnen Stunden, als auch für ganze Unterrichtseinheiten. Die Förderschullehrkräfte sind in den meisten Klassen gemeinsam mit weiteren ein bis zwei „Regelschullehrkräften“ in der Klassenleitung tätig.

Die Förderschullehrkräfte des Mobilen Dienstes, die einzelne Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen „Sozial-emotionale Entwicklung“, „Körperlich-Motorische-Entwicklung“, „Hören“ oder “Sehen“ unterstützen, sind stundenweise zur Beratung anwesend und im Falle der Unterstützung eines blinden Schülers unterrichten sie ebenfalls bei uns an der Schule.

Zum überwiegenden Teil unterrichten die Förderschullehrkräfte gemeinsam mit den Regelschullehrkräften im Tandem. Auf die verschiedenen Möglichkeiten der Teamarbeit werden wir  zum Ende dieses Abschnittes genauer eingehen.

Die pädagogischen Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion

An der Helene-Lange-Schule arbeiten eine Pädagogische Mitarbeiterin und ein Pädagogischer Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion. Diese Personen sind Angestellte des Landes Niedersachsen und für die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen „Geistige Entwicklung“ sowie „Körperlich-Motorische Entwicklung“ mit insgesamt 55 Stunden „am Kind“ eingestellt. Das folgende Schaubild zeigt die Zuordnung der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters zu den jeweiligen Klassen.

Wie das Schaubild darstellt, geht es darum, den Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung durch die feste Zuordnung der Mitarbeiter zu verschiedenen Jahrgängen die größtmögliche personelle Kontinuität zu ermöglichen. Durch diese Verlässlichkeit schaffen wir die Voraussetzungen für eine intensivere Arbeit mit den Kindern, welche den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses fördert und so eine Konstante im Schulalltag der Kinder darstellt. Die Pädagogische Mitarbeiterin und der Pädagogische Mitarbeiter arbeiten sehr eng mit den Förderschullehrkräften zusammen und sind oftmals gemeinsam mit ihnen im Unterricht eingesetzt. Auf diese Weise kann sehr individuell und flexibel auf die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe der einzelnen Kinder reagiert und eingegangen werden. Außerdem übernehmen die pädagogischen Mitarbeiter auch jahrgangsübergreifende Gruppenangebote, wie z.B. eine Jungen- und Mädchengruppe, Schwimmförderung  in Einzelbetreuung oder Kleingruppen  oder eine Hauswirtschaftsgruppe. In diesen Gruppen lernen ausschließlich Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung  im Bereich Geistige Entwicklung  gemeinsam. Dadurch finden wir die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler in ihren Lebenspraktischen Fähigkeiten zu fördern und zu fordern und sie so auf das Leben nach der Schule vorzubereiten.

Auf die Unterrichtung einzelner Schülerinnen und Schüler gemäß den verschiedenen Curricularen Vorgaben werden wird später noch genauer eingehen.

Neben der Arbeit am Kind gehören auch einige bürokratische Aufgaben zum Tätigkeitsfeld der Pädagogischen Mitarbeiter. Da sie eng mit verschiedenen Therapeutinnen zusammen arbeiten, können wir im Haus Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie anbieten. Die Koordination der Therapien erfolgt zwischen den jeweiligen Therapeutinnen und der weiblichen pädagogischen Mitarbeiterin. Sie gewährleistet, dass die Therapien zu mit dem Stundenplan der Kinder verträglichen Zeiten durchgeführt werden können. Maßgeblich ist hierbei, bei jedem Kind individuell zu entscheiden, in welchen Stunden die Therapien wahrgenommen werden können und aus welchem Unterricht sie dementsprechend herausgenommen werden können.

Therapieangebote

In Kooperation mit einer Ergo-, zwei Physiotherapeutinnen sowie einer Logopädin werden in den Räumen der Schule an verschiedenen Tagen Therapieangebote von den Schülerinnen und Schülern, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufweisen, wahrgenommen.

Die Therapieangebote innerhalb unserer Schule haben drei wesentliche Vorteile für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte und für die Eltern der Kinder:

  • Die Kinder bekommen die Angebote innerhalb des langen Schultages und müssen nicht nach der Schulzeit noch von ihren Eltern gefahren werden
  • Es besteht ein sehr enger fachlicher Austausch zwischen Therapeutinnen und Förderschullehrkräften bzw. Pädagogischen Mitarbeitern. Somit kann der Lernerfolg optimiert werden.
  • Bei Stundenplanänderungen und/oder dem Besuch einer Klasse zu außerschulischen Lernorten können die Therapiestunden flexibel geändert werden und müssen nicht entfallen.

Die neu eingerichteten und sehr schönen Therapieräume unterstützen die Möglichkeit der Wahrnehmung der Therapieangebote im Hause.  Die Therapeutinnen rechnen mit den Eltern die Therapien über vorliegende Rezepte ab.

Des Weiteren obliegen die Koordination und die Kommunikation mit dem Taxiunternehmen, welches die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung befördert, dem männlichen pädagogischen Mitarbeiter.  Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden dem Taxiunternehmen die Stundenpläne der Kinder übermittelt und es wird abgesprochen zu welchen Zeiten die Kinder gefahren werden müssen. Außerdem findet eine kurze Besprechung mit dem Taxiunternehmer, den einzelnen Fahrern und dem pädagogischen Mitarbeiter statt, in der wichtige Informationen über die neu eingeschulten Kinder ausgetauscht und weitergegeben werden. Zusätzlich kontrolliert der pädagogische Mitarbeiter das Budget der Sonderfahrten, welches für Fahrten zu außerschulischen Lernorten oder z.B. den Krankheitsfall von Schülerinnen und Schüler zur Verfügung steht.

Ein weiteres Arbeitsfeld der Pädagogischen Mitarbeiterin und des Mitarbeiters  ist es,  gemeinsam mit den Förderschullehrkräften die Einsatzplanung der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter zu organisieren.

Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter

An der Helene-Lange-Schule arbeitet bereits seit vielen Jahren ein Team von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern (umgangssprachlich: Integrationsassistenz oder Einzelfallhelfer) welches bis zum Schuljahr 2013/2014 von einem externen Anbieter gestellt wurde.

Die Schulbegleitungen haben folgende Aufgaben:

  • Unterstützung zur Orientierung im Schulgebäude (räumlich, situativ)
  • Unterstützung bei der Arbeitsorganisation
  • Unterstützung im Unterricht
  • Begleitung und Unterstützung beim Sportunterricht
  • Unterstützung in den Pausen und bei schulischen Veranstaltungen und Ausflügen
  • Kommunikation mit Lehrkräften, Eltern, Betrieben
  • Transfer von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
  • Anleitung zur Selbsthilfe
  • Pflegerische Grundversorgung

In der Zusammenarbeit kristallisierte sich im Laufe der Jahre heraus, dass die Einsatzplanung der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter  nur in der Schule selbst organisiert werden kann, da externe Mitarbeiter die Präsenz vor Ort und somit den tieferen Einblick in die schulischen Abläufe nicht leisten konnten.  Zusätzlich entstand zeitgleich der Wunsch, die Einsätze der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter flexibler handhaben zu können. Dieses aus z.B. folgenden Gründen:

  • In einigen Klassen war die Anzahl von Schulbegleitung überrepräsentiert, in anderen unterrepräsentiert (dies in Abhängigkeit von der Bewilligung einzelner Kind-gebundenen-Stunden durch das Sozialamt)
  • Während unterschiedlicher Fächer und Unterrichtsthemen bestand ein Mehr- oder Minderbedarf an Schulbegleitung für einzelne Schülerinnen und Schüler
  • Bei Änderungen des Stundenplans oder Klassenarbeiten veränderte sich die Notwendigkeit auf mehr oder weniger Stunden
  • Der bürokratische Aufwand, einzelne Stunden für einzelne Schülerinnen und Schüler gezielt schriftlich festzuhalten war immens und die Zeit sollte aus unserer Sicht eher den Kinder zu Gute kommen.

Aus dieser Situation heraus, resultierte vor ca. drei Jahren erstmals die Idee, den Einsatz von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern flexibler, individueller und selbstgesteuerter handhaben zu wollen. Nach ersten Gesprächen mit Mitarbeitern des Sozialamtes der Stadt Oldenburg begannen die Förderschullehrkräfte und Pädagogischen Mitarbeiter  der Helene-Lange-Schule, diese Idee konkret umsetzen zu wollen. Im Kern handelte es sich dabei um folgende Wünsche und Ideen:

  • Hausinterne Organisation und Einsatzplanung der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter
  • Veränderung des individuellen Anspruchs auf Schulbegleitung des einzelnen Kindes, hin zu einem  „Stundenpool“ für alle inklusiv beschulten Kinder
  • Flexibler Umgang mit dem Stundenvolumen für einzelne Kinder und Klassen
  • Einsatz von Fachkräften
  • Eine Einstellung von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern auf Minijobbasis bzw. als fest angestellte, nach Tarif bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Es wurde im Laufe dieses Denkprozesses schnell klar, dass diese Ideen und Wünsche von einem externen Anbieter kaum bis gar nicht geleistet werden können, da die Rahmenbedingungen dafür wie oben beschrieben nicht gegeben waren. Es entstand also die Frage: Wie können wir ein Team von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern  im Haus installieren und in den schulischen Alltag „inkludieren“?

Da die Helene-Lange-Schule selbst nicht als Arbeitgeber fungieren kann, entstand sehr bald die Überlegung, ob die Gründung eines eigenen Vereins, welcher die Schulbegleitung übernehmen sollte, eine mögliche Lösung sein könnte. Dieses aus dem Team der Förderschullehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter  neben den jeweilig eigentlichen Tätigkeiten zu leisten, erschien allerdings sehr bald als ein zu hehres Ziel. Denn dies hätte bedeutet, auch alle mit der Gründung eines solchen Vereins verbundenen bürokratischen Angelegenheiten selbst zu stemmen. Dazu zählten beispielsweise die Erarbeitung von Arbeitsverträgen, das Führen der Lohnbuchhaltung, die Akquise neuer Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter oder die Durchführung von Einstellungsgesprächen. Wir mussten schlussendlich erkennen, dass dieses Vorhaben so nicht leistbar sein würde.

Einzig die Tatsache, dass im bestehenden, sehr engagierten Team der Schulbegleiter über die Jahre eine hohe Identifikation mit der Helene-Lange-Schule gewachsen war, brachte uns schließlich eine Lösung und einen möglichen Weg unsere Ideen und Wünsche realisieren zu können.

Durch gemeinsame Gespräche von Förderschullehrkräften, pädagogischen Mitarbeitern und Schulbegleitern, entstand bei Letzteren die Idee und Überlegung, selbst eine entsprechende Firma zu gründen, die die Begleitung unserer Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung übernehmen können würde.

Diese Idee konkretisierte sich schließlich so weit, dass aus dem bestehenden Schulbeleiterteam die Firma „Sorgenfrei UG“ gegründet wurde. Dieser Schritt bedeutete für die Helene-Lange-Schule die Möglichkeit, nahezu alle oben genannten Ziele umsetzen zu können und obendrein, den Großteil des bestehenden SchulbegleiterInnenteams an der Schule halten zu können. Gemeinsam mit der „Sorgenfrei UG“ und dem Sozialamt der Stadt Oldenburg  konnten wir nun an dem angestrebten Kooperationsvertrag zur Schulbegleitung arbeiten und ihn schließlich realisieren.

Der Kooperationsvertrag

Auf Basis des § 54 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) zur Erbringung von Hilfen zur angemessenen Schulbildung haben die Helene-Lange-Schule, und die „Sorgenfrei UG“ mit der Stadt Oldenburg den „Kooperationsvertrag zur Schulassistenz an der Integrierten Gesamtschule Helene-Lange-Schule“ zum Schuljahr 2014/15 geschlossen.

Die wesentlichsten Aspekte dieses Kooperationsvertrages, lassen sich auf drei Kernpunkte zusammenfassen:

  1. Den betroffenen Kindern und ihren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten konnte eine individuelle Hilfeleistung ohne zusätzliches Antragsverfahren und ohne zusätzliche Untersuchungen angeboten werden.
  2. Für die Schule und den Leistungserbringer war eine größtmögliche Kontinuität und Flexibilität im Sinne der betroffenen Kinder möglich.
  3. Für den Leistungsträger kam es zu einer Verwaltungsvereinfachung unter Wahrung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistung.

Der oben formulierte Wunsch der Veränderung des individuellen Anspruchs auf Schulbegleitung des einzelnen Kindes, hin zu einem „Stundenpool“ für alle inklusiv beschulten Kinder und des flexiblen Umgangs mit dem Stundenvolumen für einzelne Kinder und Klassen, lässt sich nun dank der Zustimmung der Elternschaft der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf realisieren.

Auf Basis der bisherigen individuellen Leistungsansprüche, welche die Eltern per Einverständniserklärung in den „Stundenpool“ abgetreten haben, konnte ein fixes Gesamtstundenvolumen pro Woche vereinbart werden. Somit können wir weiterhin eine optimale individuelle Begleitung der Schülerinnen und Schüler gewährleisten und sind gleichzeitig flexibel, diese Begleitung situativ und individuell anzupassen. In diesem Stundenvolumen sind zusätzlich zu allen wöchentlich zu leistenden Stunden auch die Stunden für Klassenfahrten, Praktika und Ausflügen zu außerschulischen Lernorten enthalten.

Eine weitere wesentliche Neuerung, die der Kooperationsvertrag mit sich bringt, ist die Gewährleistung, dass die „Sorgenfrei UG“ 25% der Stunden mit ausgebildeten Fachkräften abdecken kann. Damit reagieren die Beteiligten auf die individuellen Bedürfnisse der an der Helene-Lange-Schule beschulten Kinder.  Denn im Rahmen der Inklusion und des freien Wahlrechts der Eltern, an welcher weiterführenden Schule ihre Kinder beschult werden, reagieren die Vertragspartner somit auf individuelle Bedürfnisse und Ansprüche. Es gelingt uns so, alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von der Art des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs, optimal zu begleiten, zu fördern und zu fordern.

Die Einsätze der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter

Zu Beginn jeden Schulhalbjahres werden die Einsätze der Förderschullehrkräfte, der Pädagogischen Mitarbeiterin und des Mitarbeiters  und der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter dem neuen Stundenplan entsprechend geplant. Dazu trifft sich das gesamte Team der oben genannten Berufsgruppen und erstellt die Einsatzpläne in Absprache.  Zunächst werden dabei die Stunden der Förderschullehrkräfte und der Pädagogischen Mitarbeiterin und des Mitarbeiters gesetzt. Im zweiten Schritt werden dann die Stunden der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter verteilt.

Dabei achten wir darauf, den Personenkreis pro Klasse möglichst klein zu halten, um den Schülerinnen und Schüler auch auf diese Art eine Konstante in ihrem Schulalltag zu bieten. Dies hat zur Folge, dass alle Personen die Schülerinnen und Schüler in der Regel über mehrere Jahre durch möglichst viele Jahrgangsstufen begleiten.

Der folgende Beispielstundenplan einer 8. Klasse verdeutlicht das System, mit dem wir arbeiten:

Abbildung 4 - Stundenplanbeispiel

Im oben genannten Stundenplan wird deutlich, dass die Zusammenarbeit der verschiedenen Kräfte des multiprofessionellen Teams sehr unterschiedlich aussehen kann.

In dieser Klasse werden fünf Schüler mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen „Geistige Entwicklung“ und „Lernen“ zieldifferent unterrichtet. Alle Fachlehrer (FL) sind wie üblich in ihren Unterrichtsfächern eingesetzt. In den sogenannten „Hauptfächern“, hier z.B. in den Fächern Mathematik, Deutsch, Naturwissenschaften und Englisch, gibt es möglichst häufig eine Parallelsteckung durch eine Förderschullehrkraft (FöL), da die inhaltliche Vorbereitung dieser Unterrichtsstunden intensiv ist. In weiteren Unterrichtsfächern werden Pädagogische Mitarbeiter (PM) oder Schulbegleiter (Sb) eingesetzt. Diese haben die Aufgabe, einzelne Schüler innerhalb der Gruppe zu unterstützen. Zeitweise ist es auch sinnvoll, mit drei Personen im Unterricht vertreten zu sein. Spezielle Unterrichtsangebote für einzelne Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich „Geistige Entwicklung“ werden als Parallelangebote gesteckt (z.B. Jungen-/ Mädchengruppe; Schwimmen, Hauswirtschaft). Hier arbeiten Förderschullehrer und oder Pädagogische Mitarbeiter zeitweise mit Schülern aus verschiedenen Klassen und Jahrgängen. Die Therapieangebote für einzelne Schüler laufen ebenfalls parallel zum Unterricht.

Es ergeben sich somit immer verschiedene Arbeitsmöglichkeiten eines Teams, zum Beispiel:

Fachlehrkraft und Förderschullehrkraft * Fachlehrkraft, Förderschullehrkraft und Pädagogischer Mitarbeiter bzw. Schulbegleitung * Fachlehrkraft und Pädagogischer Mitarbeiter * Fachlehrkraft und Schulbegleitung *  Förderschullehrkraft und Pädagogischer Mitarbeiter bzw. Schulbegleitung sowie Pädagogischer Mitarbeiter und Schulbegleitung.

Die Therapieangebote werden zusätzlich parallel angeboten.

Diese Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen kommt allen Kindern zu Gute.

Gemeinsamer binnendifferenzierter Unterricht

Wie sieht nun die inhaltliche Zusammenarbeit eines multiprofessionellen Teams im Unterricht konkret aus? Dazu möchten wir im Folgenden einige Beispiele geben.

Abbildung 5: Folie – mögliche Fächer für binnendifferenzierten Unterricht

Vorrangiges Ziel ist der gemeinsame binnendifferenzierte Unterricht. Dies ist in den oben genannten Unterrichtsfächern überwiegend im Rahmen der Inneren Differenzierung möglich.

Innere Differenzierung bedeutet nicht, dass immer alle Kinder in einem Raum arbeiten und lernen müssen, sondern, dass sie gemeinsam an einem Unterrichtsgegenstand mit differenzierten Aufgabenstellungen arbeiten können.

Ein Beispiel aus dem Naturwissenschaftlichen Unterricht:

Der naturwissenschaftliche Unterricht bietet vielfältige Möglichkeiten, um alle Schüler zu fordern und zu fördern, denn es wird auf verschiedenen Handlungsebenen gearbeitet:

Vor allem die Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, können sich in praktischen Arbeitsphasen einbringen und ihre Kompetenzen erweitern. Oft sind sie es sogar, die besondere Fähigkeiten im (lebens-) praktischen Bereich besitzen und ihre Mitschüler unterstützen.

Besonders zu berücksichtigen in der Unterrichtsplanung sind folgende Punkte:

  • Fach- und Förderschullehrer stimmen die Grobplanung der jeweiligen Unterrichtseinheit ab. Die Feinplanung erfolgt kurzfristig durch Absprache von Fachlehrkräften, Förderschullehrkräften und Pädagogischen Mitarbeitern.
  • Die Regeln des naturwissenschaftlichen Unterrichts müssen allen Schülerinnen und Schülern bekannt sein.
  • Der Umfang der benötigten Hilfen einzelner Schüler ist gründlich zu klären. So kann es sinnvoll sein, im naturwissenschaftlichen Unterricht sogar zeitweise mit bis zu vier Erwachsenen zu arbeiten, falls einige Schüler eine 1:1 - Betreuung während einzelner Unterrichtsphasen benötigen. Es werden zeitweise zusätzlich Pädagogische Mitarbeiter und oder Schulbegleiter eingesetzt.
  • Die Schüler sollten in heterogen zusammengesetzten Gruppen sitzen, damit sie sich gegenseitig helfen und voneinander profitieren können.

Im Unterricht können verschiedenen Formen der Zusammenarbeit des Multiprofessionellen Teams zum Tragen kommen: 

  • Die Lehrkräfte unterrichten gleichberechtigt im Rahmen von Teamteaching
  • Eine Lehrkraft übernimmt die hauptsächliche Unterrichtsverantwortung, die andere Lehrkraft unterstützt
  • Eine Lehrkraft unterrichtet, Pädagogische Mitarbeiter oder Schulbegleiter unterstützen
  • Es wird an verschiedenen Stationen gearbeitet, die von verschiedenen erwachsenen Lehrenden oder Nichtlehrenden betreut werden.

In bestimmten Phasen des naturwissenschaftlichen Unterrichts wäre auch ein Parallelunterricht denkbar, in dem einzelne Schüler bestimmte Prozesse weiterhin üben, während andere ihr Wissen vertiefen. In den Klassenstufen ab 9 ist sogar ein Alternativunterricht für einzelne Schüler denkbar, wenn die allgemeinen Unterrichtsinhalte zu sehr divergieren.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in Multiprofessionellen Teams ist es, dass die einzelnen Personen im Team eng kooperieren und „auf Augenhöhe“ arbeiten.

In der Regel erscheint es sinnvoll, die Schülerinnen und Schüler nach einem gemeinsamen Stundeneinstieg mit praktischen Anteilen anschließend mit differenziertem Material weiterarbeiten zu lassen. Die Förderschullehrkraft ist jeweils für die inhaltliche Differenzierung der Unterrichtsmaterialien zuständig und hat zusätzlich die Aufgabe, die entsprechende Schulbegleitung einzuweisen.

Ein Beispiel:

Die Klasse hat Chemieunterricht. Es geht im Laufe der Unterrichtseinheit um Emulsionen und Lösungen. Dazu ist es nötig, einen Gasbrenner zu verwenden. Zu diesem Zwecke sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, mit dem Gasbrenner umzugehen. Nach einer Übungsphase sollen sie die Gasbrennerführerscheinprüfung ablegen. Alle Schülerinnen und Schüler lernen die Einzelteile des Gasbrenners kennen und lernen, wie er fachgerecht angeschlossen und bedient wird. Die Schülerinnen und Schüler machen sich anhand verschiedener praktischer Übungen und schriftlicher Arbeitsaufträge mit der Materie vertraut und schreiben anschließend einen Test zur Erlangung dieses Führerscheins. Torben, ein Junge mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann alle Teile des Brenners zeigen und diesen nach entsprechender Übung mit seiner Schulbegleiterin richtig anschließen. Torben hat Angst vor Feuer. Er übt im Unterricht das Anzünden des Brenners in verschiedenen Schritten: Zunächst übt er das Anzünden eines langen Kaminholzes, im zweiten Schritt zündet er damit den Brenner an. Anschließend übt er den Ablauf mit einem normalen Streichholz und mit einem Feuerzeug. Die Mitschülerinnen und Mitschüler bestärken ihn und bringen ihm Wertschätzung für seine erbrachte Leistung entgegen. Sie erkennen, dass ihn diese Arbeit Überwindung kostet. Torben hat Selbstwirksamkeit erfahren und arbeitet im Unterricht anschließend sehr aktiv mit. Er konnte seine lebenspraktischen Kompetenzen erweitern. Den anschließenden Test absolviert er praktisch. Außerdem bringt er Fotos, die den Aufbau darstellen, in die richtige Reihenfolge.

Seine Mitschülerinnen und Mitschüler absolvieren ihre Prüfung schriftlich in differenzierten Tests.

Ein Beispiel aus dem Deutschunterricht

Das Thema „Geschichten schreiben“ ist in den curricularen Vorgaben für den Jahrgang fünf vorgesehen. Als Ergebnis der Unterrichtseinheit haben die Schülerinnen und Schüler die Aufgabe, eigenständig eine „(Gespenster-) Geschichte zu schreiben und zunächst innerhalb ihrer Tischgruppe vorzustellen. Die dort favorisierte Geschichte sollte anschließend der Klasse in einem „Gespenstercasting“ vorgestellt und die „Siegergeschichte“ ermittelt werden. Wie können die einzelnen Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit so beteiligt werden, dass jeder von ihnen sinnvoll gefördert wird? 

Es wird vom Team festgelegt, welche Schülerinnen und Schüler an welchen Unterrichtsschwerpunkten arbeiten  sollen.

Die Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent in Anlehnung an die curricularen Vorgaben der Förderschule mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ oder dem Förderschwerpunkt „Lernen“ unterrichtet werden

  • erzählen z.B. eine Geschichte, die von einem Erwachsenen aufgeschrieben wird,
  • schreiben z.B. mit Hilfe einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachkraft anhand von Reizwörtern einige Sätze zum Thema auf,
  • erzählen zu Bildern, die im Zusammenhang mit dem Thema „Gespenster“ stehen und/oder malen dazu,
  • bauen die die Requisiten für das Gespenstercasting,
  • schreiben eine eigene Geschichte, die sie lautgetreu aufschreiben und die anschließend von einer der Lehrkräfte oder den Schulbegleitungen abgetippt wird, damit sie von den Schülerinnen und Schülern vorgelesen werden kann.

Die Schülerinnen und Schüler, die zielgleich unterrichtet werden

  • schreiben ihren Fähigkeiten entsprechend unter Berücksichtigung verschiedener Differenzierungskriterien ihre jeweilige kurze oder auch ausführliche Geschichte auf.
  • Beraten und unterstützen andere Mitschülerinnen und Mitschüler beim Formulieren ihrer Texte.

Wichtig ist:

  • Alle Schülerinnen und Schüler stellen ihre Ergebnisse vor. 
  • Jede und jeder erhält ein Feedback von den Mitschülerinnen und Mitschülern  und den Lehrkräften nach einem festgelegten Ritual.
  • Die Leistung jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin erhält damit Wertschätzung der gesamten Lerngruppe.
  • Alle Schülerinnen und Schüler haben ihre feste Rolle im Gesamtprozess und können ihre jeweiligen Kompetenzen in sehr unterschiedlichen Bereichen erweitern. Ihre individuelle Leistung erhält dementsprechend Wertschätzung innerhalb der Lerngruppe.
  • Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, sollten nicht nur von der Förderschullehrkraft oder der für sie zuständigen Schulbegleitung unterstützt werden. Die Lehrkräfte sollten ihre Rollen häufiger auch einmal tauschen. Dies hat den Vorteil, dass der Kompetenztransfer zwischen ihnen zügiger stattfindet. Die Schüler merken darüber hinaus, dass beide Lehrkräfte und weitere Personen des Teams für alle Kinder zuständig sind.                                                                                                                           

Beispiele für den Einsatz von Lehrkräften, Pädagogischen Mitarbeiter und der Schulbegleitung im Klassen- und Jahrgangsübergreifenden Unterricht

Inklusiver Unterricht bedeutet nicht, dass alle Schülerinnen und Schüler immer zur gleichen Zeit am gleichen Ort und am selben Gegenstand arbeiten!

Für alle Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule ist es völlig „normal“, dass es in zunehmendem Alter auch Unterricht in Form von Äußerer Differenzierung gibt.

Alle Schüler wählen ein ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechendes Profil für ihre Schullaufbahn. So wählt ein Schüler  Französisch, eine Schülerin Spanisch und ein weiterer Schüler wiederum gar keine zweite Fremdsprache. Ebenso die Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zieldifferent beschult werden.

Torben erhält zwei zusätzliche Stunden Schwimmunterricht parallel zum Fremdsprachenunterricht und nimmt während zwei weiteren Stunden in der Woche am Orientierungs- und Busfahrtraining teil. Parallel zu den von uns ausgewählten Unterrichtsstunden erhält er seine Therapien.

Frauke, eine Schülerin mit Trisomie 21, erhält an einem Vormittag in der Woche Hauswirtschaftsunterricht. Dort wird sie gemeinsam mit anderen zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassen und Jahrgängen von einem Förderschullehrer unterrichtet, der seinerseits von der Schulbegleitung unterstützt wird.

In Anlehnung  an das Kerncurriculum und die Rahmenrichtlinien für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung sollten folgende Unterrichtsschwerpunkte für die entsprechenden Schüler verpflichtend sein:

In den Jahrgängen 5-7:

Uhrzeit/Kalender/Umgang mit Geld/Einkaufstraining/Mobilität/Verkehrserziehung/Orientierungs- und Busfahrtraining/Technisches Werken/Hauswirtschaft/Motorik.

In den Jahrgängen 8-10:

Ernährung und Gesundheit/Orientierung/Ausflüge/Freizeit/ Technisches Werken/Haushaltsführung/Kochen/Backen/Textilpflege/Verbraucherverhalten/ Berufsvorbereitung durch Praktika und Praxistage.

In diesen und anderen Unterrichtsbereichen können und müssen die zieldifferent zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler Angebote erhalten, damit sie angemessen auf ihren späteren Lebensweg vorbereitet werden.

Dieser Unterricht kann von einer Förderschullehrkraft durchgeführt werden. Ebenso können Angebote im Ganztagsbereich von den Pädagogischen Mitarbeitern vorgehalten werden.

Mögliche Unterrichtsschwerpunkte für die Schüler mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich „Lernen“ in den Jahrgängen 5 bis 10 sollten sein:

Angebote im Bereich Arbeit/Wirtschaft/Technik/Berufsorientierung/Praktika/Schnuppertage an der Berufsschule/Schülerfirma/Hauswirtschaft und Haushaltsführung/Praxistage und Praktika in verschiedenen Betrieben.

Diese Unterrichtsangebote sollten von verschiedenen Fach- oder Förderschullehrern klassen- oder auch jahrgangsübergreifend angeboten werden.

 

Fazit: Viele verschiedene Kinder in einer Klasse – eine Bereicherung, wenn die Lehrenden es verstehen, den einzelnen Kindern gerecht zu werden!  Die Kinder lernen voneinander, die verschiedenen Situationen werden von allen Beteiligten als wohltuend empfunden.

Wie in unserem Beitrag dargestellt, gibt es an unserer Schule bereits vielfältige inklusive Erfahrungen in allen Bereichen des Unterrichts und des Schullebens. Die Ausschöpfung aller personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen stellte eine sehr wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche pädagogische  Arbeit dar. Die von uns dargestellte Budgetierung im Bereich der Schulbegleitung und der Schülerbeförderung  waren zusätzliche wichtige „Meilensteine“ in Richtung einer gut funktionierenden inklusiven Schule. 

Neue Wege entstehen im Gehen – oder:

"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen,
wohin wir kämen, wenn wir gingen?"
(Kurt Marti)

 

Malte Hunold  (Pädagogischer Mitarbeiter), Silke Lühmann (Förderschullehrerin)

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Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
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  • Telefax: 0441/9501636
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